Wanderer auf einer Sitzbank vor einer Hütte im Achtal.
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Hinweise für euren Urlaub in Pfronten

In Pfronten gibt es für jeden Geschmack eine breite Auswahl an Unterkunftsmöglichkeiten und spannenden Erlebnisangeboten. Egal ob Hotel, Gasthof, Bauernhof, Ferienwohnung, Privatzimmer oder Campingplatz - bei uns findet jeder ein modernes, gemütliches oder uriges Zuhause auf Zeit. Ganz individuell können verschiedenste klassifizierte Unterkünfte verschiedener Kategorien gewählt werden. Bei Fragen oder zur Unterstützung bei der Zimmersuche oder der Buchung eines Erlebnisses steht das Team der Gästeinformation gerne hilfreich zur Seite. Klassifizierte Bett & Bike und "Wanderbare Gastgeber" haben sich ganz auf die Bedürfnisse der Radler und Wanderer spezialisiert. In den KönigsCard Partnerbetrieben gibt es mit der Inklusivkarte Urlaubsspass mit über 250 Freizeitangeboten aus Natur, Kultur und Sport. Auf dieser Seite haben wir für einen Urlaub in Pfronten die wichtigsten Informationen zu den rechtlichen Hinweisen zusammengefasst.


Kurbeitrag in Pfronten

"Personen, die sich zur Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde Pfronten aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag ("Kurtaxe") zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden." (Quelle: §1 der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags in der Gemeinde Pfronten)

Mit dem Kurbeitrag werden touristische Angebote und Dienstleistungen finanziert. Mehr zu den Vorteilen und den Leistungen der Gästekarten für Gäste in Pfronten sind hier zu finden. 

Kurbeitragsberechnung im Kurbezirk I und Kurbezirk II (Ortsteile: Kappel und Rehbichl)

Der Kurbeitrag  wird nach Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. An- und Abreisetag gelten als halbe Tage und somit als ein Aufenthaltstag.

Kurbezirk I:

  • 2,40 € ab dem 17. Lebensjahr (= ab dem 16. Geburtstag)
  • 1,50 € für Personen vom 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= ab dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15 Jahre)
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Kurabgabe befreit (befreit bis einschließlich 5 Jahre).

Ausschlaggebend bei der Berechnung des Kurbeitrages für Kinder und Jugendliche ist das genaue Geburtsdatum/Geburtstag.

Kurbezirk II (Ortsteile Kappel und Rehbichl):

  • 1,80 € ab dem 17. Lebensjahr (= ab dem 16. Geburtstag)
  • 1,20 € für Personen vom 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= ab dem 6. Geburtstag bis einschließlich 15 Jahre)
  • Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der Kurabgabe befreit (befreit bis einschließlich 5 Jahre: 1,00 € ab 6. Geburtstag).

Ausschlaggebend bei der Berechnung des Kurbeitrages für Kinder und Jugendliche ist das genaue Geburtsdatum/Geburtstag.

In der Zeit vom 01. November bis 15. Dezember wird in allen Kurbezirken nur 50% des Beitrages pro Aufenthaltstag erhoben.
Der Kurbeitrag ermäßigt sich um die Hälfte bei Vorlage eines Schwerbeschädigtenausweises ab 80%. Ist in diesem ein "B" für Begleitung eingetragen, wird die Begleitperson von der Kurabgabe befreit.

Die vollständigen Informationen zur Kurbeitragssatzung sind hier zu finden: Kurbeitragssatzung

Mehr zu den Vorteilen und den Leistungen der Gästekarten für Gäste in Pfronten sind hier zu finden.


Rechtliche Hinweise

Hinweise zu Unterkunftsbuchungen, Gastaufnahmebedingungen, Stornokosten,  Reiserücktritt, Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einzelleistungen und Tagesfahrten von Pfronten Tourismus, Reisebedingungen für Pauschalangebote von Pfronten Tourismus und Nutzungsbedingungen der Gästekarte PfrontenCard zum Herunterladen.

Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in Pfronten

Pfronten Tourismus bietet über die Buchungsplattform www.pfronten.de Unterkünfte der gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen) in Pfronten an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Erlebnisangebote von Pfronten Tourismus

Im ersten Teil der Allgemeine Geschäftsbedingungen sind umfassende Informationen zu den buchbaren Erlebnisangeboten von Pfronten Tourismus, wie z.B. geführte Wanderungen, geführte Schneeschuhtouren etc, zu finden. In Teil 2 des Dokumentes sind die Reisebedingungen für Pauschalangebote von Pfronten Tourismus nachzulesen. 
 


Nutzungsbedingungen Gästekarte

Mit der PfrontenCard werden entsprechend dem Leistungsverzeichnis zur ermäßigte und gratis Leistungen angeboten, um Ihren Aufenthalt in Pfronten zu einem besonderen Erlebnis werden zu lassen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Nutzungsbedingungen getroffen werden.
 

Nutzungsbedingungen Pfronten Card

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Urlaub unter Sternen - Klassifizierungskriterien

In Pfronten garantieren Ihnen viele Gastgeber Sternequalität. Denn die mit Sternen ausgezeichneten Vermieter haben an den beiden offiziellen, bundesweit einheitlichen Klassifizierungsverfahren teilgenommen.

Diese klassifizierten Betriebe geben Ihnen als Gast Sicherheit bezüglich der objektiven Leistungen und Angebote des Urlaubsquartiers Ihrer Wahl. Hotelbetriebe werden nach der Deutschen Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) klassifiziert, Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen, G-Klassifizierung ebenso, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).  

Für Gäste sind die klassifizierten Vermieter an der Darstellung der Sterne in den Anzeigen des Pfronten-Journal, im Internet Gastgeberverzeichnis, in den Hausprospekten, an den repräsentativen Schildern an den Hauswänden der Betriebe sowie in den Häusern auf einheitlich gestalteten Urkunden.

Die Einstufung der Hotels, Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen, Ferienwohnungen/Ferienhäuser sowie Privatzimmer beruht auf freiwilligen Angaben der Gastgeber nach einem bundeseinheitlichen Bewertungsschema. Diejenigen Vermieter, die nicht gekennzeichnet sind, haben an der Klassifizierung nicht teilgenommen oder wünschen keine Veröffentlichung ihrer Ergebnisse. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit jedoch nicht verbunden. Die Klassifizierung ist jeweils für 3 Jahre gültig.

Kriterien Sterne-Klassifizierung

Sterne Definition

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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Pfronten Tourismus empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 

Informationen und Überweisungspolicen sind ggf. direkt beim Gastgeber oder bei einem unserer Partnern erhältlich: 

Reisende müssen oft mit Unvorhergesehenem rechnen, wodurch der Rieseantritt unmöglich wird. Gastgeber haben in solchen Fällen das Recht den vollen Reisepreis oder einen wesentlichen Teil davon als Stornobedingungen zu erheben (weitere Informationen hierzu sind in den Gastaufnahmebedingungen zu finden). Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung schützt vor einem finanziellen Verlust und erstattet die Stornokosten bei einer Vielzahl von Ereignissen.